Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.0 – 01.01.2020

Definitionen

Vertrag
ist der Vertrag, der das Bestellformular im Online-Shop, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsvereinbarung umfasst.

Lizenznehmer (LN) oder Kunde
bezeichnet die beim Bestellvorgang angegebene Partei, welche die Lieferung von Software und Dienstleistungen von Rostify anfordert.

Lizenzgeber (LG) oder Rostify
Rostify GmbH
Tigergasse 17
1080 Wien
FN 522237x

Endnutzer oder Teilnehmer
sind alle natürlichen Personen, die entweder Mitarbeiter des Kunden oder externe Berater, die für den Kunden tätig sind, die individuell als Benutzer in der Software mit individuellem Benutzernamen erstellt und als Benutzer der Software autorisiert wurden.

Software, Vertragssoftware, Computerprogramm, Plattform oder APP
bezeichnet die Personalmanagement- und Dienstplan-Software Rostify die dem Kunden von Rostify gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.

1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

1.1 Diese AGB legen die Bedingungen für die dem Kunden gewährte Lizenz, bezüglich der Nutzung der Software sowie der Erbringung unserer Dienstleistungen, fest.

1.2 Mit Ausnahme unserer SaaS Vertragsbedingungen für Einzelvereinbarungen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die einzigen Bedingungen, zu denen Rostify die Software und Dienstleistungen an den Kunden liefert. Jeglichen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Standardvereinbarungen des Kunden  wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung eines oder mehrerer Zugänge zum  Computerprogramm zur Nutzung seiner Funktionalitäten über das Internet und die Einräumung von Nutzungsrechten an dem Programm durch den LG gegenüber dem LN gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

1.4 Die Software wurde von Rostify entwickelt. Da sich die Softwarefunktionen fortlaufend verändern und weiter entwickeln, ergeben sich die Beschaffenheit und Funktionalität der Vertragssoftware aus den Beschreibungen der Website www.rostify.app und aus den Benutzerhandbüchern und der Einräumung der in § 3 beschriebenen Nutzungsrechte. Die in den Handbüchern enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.

2. Urheberrecht, geistige Eigentumsrechte

2.1 Das Warenzeichen Rostify sowie alle Eigentums-, Urheber- oder sonstigen Immaterialgüterrechte an der Software und deren Dokumentation verbleiben beim LG.
Der Kunde und/oder Endnutzer hat, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, kein Recht an der Software oder den Diensten. Abgesehen von geistigen Eigentumsrechten an Kundendaten sind alle geistigen Eigentumsrechte, die durch die Erbringung der Dienste durch Rostify entstehen, Eigentum von Rostify.

2.2 Merkmale, die der Programmidentifikation dienen (Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Identifikation der Software dienende Merkmale) dürfen, sofern die Möglichkeit besteht, weder verändert, noch von der Vertragssoftware und OM entfernt werden.

3. Lizenz und Nutzungsumfang

3.1 Die Lizenz berechtigt den LN zur Nutzung der Software in dem für ihn lizenzierten Umfang gemäß Bestellung im Online-Shop.

3.2 Rostify gewährt dem LN eine nicht exklusive, eingeschränkte Lizenz pro Endbenutzer zum Zugriff auf die und zur Nutzung der Software, die dem LN von Rostify als Cloud-Lösung bereitgestellt wurde, beschränkt auf die Laufzeit des Vertrags.

3.3 Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl von Endnutzern gleichzeitig genutzt werden, die der vom LN erworbenen Lizenz laut Bestellung entspricht.

3.4 Eine parallele Nutzung des Programms durch mehrfache Einwahl mit denselben Zugangsdaten ist nicht gestattet. Eine Weitergabe von Benutzerdaten ist untersagt.

3.5 Die Lizenz ist nicht übertragbar, der LN darf die Vertragssoftware nicht vermieten oder in sonstiger Weise unterlizensieren, sie öffentlich zugänglich machen oder sie Dritten zur Verfügung stellen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich.

3.6 Nutzt der Lizenznehmer die Vertragssoftware in einem Umfang, der die von ihm erworbenen Nutzungsrechte qualitativ oder quantitativ übertrifft, so verpflichtet er sich, unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte beim LG zu erwerben.

3.7 Während der Laufzeit ist der Kunde berechtigt, seine Endnutzerlizenzen an andere Endnutzer zu übertragen. Eine Endnutzerlizenz kann nur vollständig an einen anderen Endnutzer übertragen werden – in diesem Fall ist der vorherige Endnutzer nicht länger berechtigt, auf die Software und Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen.

3.8 Der LG wird die Software während der gesamten Laufzeit regelmäßig warten, z. B. durch die Installation neuer Versionen und Releases (Updates) der Software etc.

4. Erweiterungsmöglichkeit (Erhöhung der Anzahl der Lizenzen bzw. Teilnehmer)

4.1 Der LN kann während der Laufzeit jederzeit die Gesamtzahl der Teilnehmer durch Hinzufügen zusätzlicher Endnutzerlizenzen erweitern. Eine solche Erweiterung wird ab dem Datum wirksam, an dem diese zusätzlichen Lizenzen vom LN freigeschaltet werden. Rostify stellt dem LN folglich den Kauf solcher zusätzlichen Lizenzen gemäß den im Webshop genannten Zahlungsbedingungen in Rechnung.

4.2 Der LN darf die Gesamtzahl der Lizenzen jederzeit reduzieren. Es wird jedoch immer als Minimum die Gebühr des Basispaketes (in der Regel 1o Benutzerlizenzen) in Rechnung gestellt.

4.3 Während der Laufzeit ist der LN berechtigt, seine Endnutzerlizenzen an andere Teilnehmer zu übertragen. Eine Endnutzerlizenz kann nur vollständig an einen anderen Endnutzer übertragen werden. Der vorherige Endnutzer ist nicht länger berechtigt, auf die Software und Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen.

5. Lizenzdauer, Laufzeit, Kündigung

5.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und bleibt während der ersten Abonnementlaufzeit und danach in aufeinanderfolgenden, automatisch verlängerten Abonnementszeiträumen bis zur Kündigung gemäß den Bestimmungen des Vertrags in Kraft.

5.2 Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab Vertragsschluss. Die Zugangsberechtigungen zur Software für den ersten Endbenutzer werden dem LN innerhalb von drei Werktagen zur Verfügung gestellt.

5.3 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von mindestens einem Monat vor Ablauf der jeweils aktuellen Zeichnungsfrist und mit Wirkung zum Ablauf des Abonnementzeitraums gekündigt werden.

5.4 Der LG kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der LN mehr als zwei Monate mit der Bezahlung der Gebühren in Verzug ist.

6. Entgelt und Zahlungsbedingungen

6.1 Die vom LN an den LG zu entrichtenden Gebühren sind dem Internetauftritt des LG zu entnehmen und werden während des Bestellvorganges im Online-Shop  festgelegt.

6.2 Das Nutzungsentgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu entrichten.

6.3 Rechnungen über alle im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Gebühren und Beträge sind (sofern während der Bestellung im Online-Shop nicht anders angegeben) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6.4 Alle vom Kunden im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Gebühren und Beträge verstehen sich zuzüglich österreichischer USt, sofern nicht anders angegeben.

6.5 Rostify ist berechtigt, die Gebühren jederzeit durch eine mindestens 60 Tage vorhergehende schriftliche Mitteilung an den Kunden zu erhöhen.

6.6 Für den Fall, dass der Kunde mit einer solchen Erhöhung nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit den Nutzungsvertrag innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten der erhöhten Entgelte schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

6.7 Vom Kunden bei Fälligkeit nicht bezahlte Entgelte werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung mit 2% pro Monat verzinst.
Darüber hinaus verrechnet Rostify pauschale Mahnspesen von EUR 9,90 pro Mahnstufe.

6.8 Für den Fall, dass der LN fällige Gebühren bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung nicht bezahlt, kann der LG die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag mit einer Frist von mindestens sieben Tagen aussetzen. In diesem Zusammenhang ist der LG berechtigt den Zugriff des LN auf die Software zu sperren und die Bereitstellung der Dienstleistungen auszusetzen, bis die ausständigen Gebühren vollständig beim LN eingegangen sind.

6.8 Für den Fall, dass der Vertrag ausläuft oder aus irgendeinem Grund gekündigt wird, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der an Rostify bezahlten Gebühren oder sonstigen Vergütungen, unabhängig davon, ob diese im Voraus bezahlt wurden oder nicht.

6.9 Wenn der LN während der Nutzung der Software und Services zu irgendeinem Zeitpunkt die Anzahl der zulässigen Endnutzer überschreitet, die gemäß den Vertragsbedingungen zur Nutzung der Software und/oder Services lizenziert sind, kann der LG dem LN rückwirkend die zusätzlichen Lizenzgebühren in Rechnung stellen.

7. Verfügbarkeit und Support

7.1 Da es aus technischer Sicht (insbesondere in Hinblick auf erforderliche Wartungsarbeiten) nicht möglich ist, eine durchgehende und fehlerfreie Verfügbarkeit der webbasierten Software zu gewährleisten, haftet der LG nicht für die fehlende Verfügbarkeit.

7.2 Der LG wird nach bestem Wissen und Gewissen vorgehen, um eine möglichst dauerhafte Verfügbarkeit bereitzustellen und Unter- brechungen in der Verfügbarkeit so kurz wie möglich zu halten.

7.3 Der LG ist befugt, die Software für Wartungsarbeiten und Updates offline zu nehmen. Planbare Wartungsarbeiten werden vorwiegend in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr MESZ durchgeführt.

7.4 Liegen wichtige Gründe vor, deren Beurteilung dem Ermessen des LG obliegt, ist der LG dazu berechtigt, die Software vorübergehend zu schließen, um größere Schäden und Gefahren für den LG und/oder den LN zu vermeiden. Als wichtige Gründe werden hier beispielhaft das versuchte widerrechtliche Eindringen Dritter in das System (Hackerangriffe), Dos/DDos-Attacken und unvorhergesehene Fehler der Server angeführt.

7.5 Der LG stellt dem LN eine umfassende, ausschließlich über das Internet abrufbare Dokumentation der Software und ihrer Funktionen zur Verfügung.

7.6 Auf Anfrage wird der LG dem LN innerhalb eines angemessenen Zeitraums und innerhalb der normalen Geschäftszeiten des LG kostenlosen Support in Bezug auf die Software anbieten.

8. Einsatz von Subunternehmen

Der LG kann jederzeit ohne vorherige Zustimmung des LN Subunternehmer oder Sub-Datenverarbeiter beauftragen und einsetzen, um die Software und Dienstleistungen gemäß des Vertrages bereitzustellen. Die Verwendung von Sub-Datenverarbeitern durch den LG ist in der Datenverarbeitungsvereinbarung geregelt.

9. Schutz des Lizenzmaterials

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation, sofern in seinem Besitz befindlich, durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

10. Datenschutz

10.1 Der LG hält sich strikt an die Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechts.

10.2 Für personenbezogene Daten, die der LN erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist der LN verantwortliche Stelle.

10.3 Es gelten zusätzlich die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des LG.

11 Gewährleistung

11.1 Der LG gewährleistet, dass die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt erbracht werden.

11.2 Der Lizenznehmer ist zur unverzüglichen Prüfung des Produktes verpflichtet und verpflichtet sich weiters, vorliegende Mängel unverzüglich schriftlich an den LG zu melden.

11.3 Der LG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in der Software enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Kunden oder Endbenutzers entsprechen.

11.4 Der LG übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Zugriff auf oder der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist.

11.5 Der LG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software oder Dienstleistungen frei von Viren, Ungenauigkeiten, Fehlern, Störungen oder Unterbrechungen sind.

12. Haftung

12.1 Der LG haftet weder dem LN noch Dritten gegenüber für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erwachsen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des LG nachgewiesen werden.

12.2 Die Beschränkung der Haftung des LG gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.3 Der LG haftet keinesfalls für Datenverlust oder Schäden, die durch Fehlbedienung oder unsachgemäße Handhabung durch den LN und dessen Mitarbeiter bzw. Software- zugriffsberechtigte erfolgt.12.4 Der LG haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.

12.5 Der LG haftet nicht für Störungen und Qualitätsverlust der Datenübertragung im Internet.

12.6 Der LG haftet nicht für Störungen oder Schäden die durch die Mutwilligkeit Dritter hervorgerufen werden (Hackerangriffe).

12. 7 Eine Haftung des LG für fehlerhafte Berechnungsergebnisse ist ausgeschlossen, soweit der Nutzer die Berechnungsergebnisse ohne Plausibilitätsprüfung verwendet, insbesondere von der Richtigkeit der Daten ausgeht, obwohl diese offensichtlich auf einer fehlerhaften Berechnung beruhen.

12.8 Es besteht keine weitergehende Haftung des LG.

12.9 Soweit die Haftung von LG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des LG.

13. Sonstiges, Schlussbestimmungen

13.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

13.2 Vertragssprache ist Deutsch.

13.3  Die AGB des LN finden keine Anwendung.

13.4  Der LG ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der LG sein Unternehmen in eine andere Gesellschaftsform umwandelt.

13.5 Der LN stimmt zu und akzeptiert, dass der LG berechtigt ist, Namen und Logos des LN sowie die Tatsache, dass der LN ein Kunde de LG ist, als Referenz in Werbemedien des LG zu verwenden.

13.6 Sämtliche Anlagen zu diesem Vertrag, die auch in diesem genannt sind, sind verpflichtender Vertragsbestandteil.

13.7 Es gilt österreichisches Recht.

13.8 Gerichtsstand ist Wien.

13.9 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Falle bemühen, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien entspricht und der wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Klausel am ehesten nahekommt.